1. Inhalt und Geltungsbereich des AI-Act bei internen (nicht öffentlichen) Portalen
Der AI-Act definiert den Einsatz von künstlicher Intelligenz und legt Transparenzanforderungen fest. Danach sollen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden, damit die Nutzer*innen wissen, dass sie auf von künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte stoßen. Art. 50 Abs. 4 AI Act unterscheidet zwischen Texten und anderen Inhalten, z.B. Bilder, Grafiken. Bei Texten gilt die Transparenzpflicht erst dann, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Für Bilder, Audio und Video gilt diese Einschränkung nicht.
2. KI-generierte Texte
Das Portal lebt vom Erfahrungsaustausch unter Kolleg*innen. Jede*r möchte auf seine Fragen Antworten erhalten, die aus den Erfahrungen und eigenen Kenntnissen der Mitglieder stammen.
Auch wenn eine solche Pflicht zur Kennzeichnung nach dem AI-Act nicht besteht, sind auf meinBdB KI-generierte oder in wesentlichen Teilen KI-generierte Textbeiträge nicht erwünscht und zu unterlassen.
3. KI-generierte Bilder, Grafiken oder andere bildliche Darstellungen
Für KI-generierte Bilder, Grafiken oder andere bildliche Darstellungen gilt die Transparenzpflicht des AI-Act auch dann, wenn diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Erstellen und Einstellen von KI-generierten Bildern, Grafiken oder anderen bildlichen Darstellungen sowie von KI-generierten Audios ist den Nutzer*innen von meinBdB nicht grundsätzlich untersagt. Alle bildlichen Darstellungen und Audios sind jedoch als KI generierte Inhalte zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat durch einen Hinweis innerhalb der bildlichen Darstellung oder des Audios zu erfolgen.
4. Verantwortlichkeit
Die Verantwortlichkeit für einen Verstoß gegen die Bestimmungen des AI-Act liegen bei demjenigen*derjenigen, die den KI-generierten Inhalt einstellt.
5. Rolle der Administrator*innen
Bei Verstößen behalten sich die Administrator*innen vor, Beiträge zu löschen sowie Nutzer*innen zu verwarnen. Zudem kann der*die Administratorin einen Account bei wiederholter Missachtung deaktivieren und den*die Nutzerin auch der Geschäftsführung melden.
Stand: 24.06.2026